CODE
FAHREN
I. Einleitung
Der Verhaltenskodex legt alle Grundsätze, Regeln und Werte der Berufsethik fest, die von allen Mitarbeitern des Unternehmens – Actour Lda – anerkannt und übernommen werden müssen, unbeschadet anderer Verhaltensstandards. Der Verhaltenskodex stellt auch eine Orientierungshilfe für die Öffentlichkeit hinsichtlich der Verhaltensstandards des Unternehmens im Umgang mit Dritten dar, um die Schaffung eines Klimas des Vertrauens zwischen dem Unternehmen und allen interessierten Parteien zu fördern.
Der gegenseitige Respekt vor der Würde auf allen Ebenen des Arbeitsplatzes ist eines der grundlegenden Merkmale erfolgreicher Organisationen. Aus diesem Grund ist unangemessenes Verhalten wie Belästigung und Gewalt inakzeptabel. Sie sind der Ansicht, dass es im gegenseitigen Interesse des Unternehmens Actour Lda und seiner Arbeitnehmer liegt, einzugreifen, um weniger angemessene Situationen zu korrigieren, die schwerwiegende soziale und wirtschaftliche Folgen haben könnten.
II. Objektiv
Die Ziele dieser Vereinbarung sind folgende:
Sensibilisierung und Verständnis von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und ihren Vertretern für die Themen steigern;
Bereitstellung eines aktiven Rahmens für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und ihre Vertreter auf allen Ebenen zur Erkennung, Vorbeugung und Bewältigung von Problemen am Arbeitsplatz.
Kapitel I
Artikel 1 – Geltungsbereich
1. Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Mitarbeiter des Unternehmens – Actour Lda, das heißt für alle Personen, die bei Actour arbeiten, einschließlich des Direktors, der Arbeiter und Mitarbeiter.
2. Die Anwendung dieses Verhaltenskodex und seine Einhaltung schließen die Anwendung anderer Verhaltens- oder Ethikregeln aus rechtlichen Quellen oder anderer Art, die für bestimmte Funktionen, Aktivitäten oder Gruppen von Fachleuten gelten, nicht aus oder schließen diese aus.
Kapitel II
Artikel 2 – Allgemeine Grundsätze
1. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten, Funktionen und Fähigkeiten müssen die Mitarbeiter von Actour mit dem Ziel handeln, die Interessen des Unternehmens zu verfolgen und die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, des guten Glaubens, der Verantwortung, der Transparenz, der Loyalität, der Integrität, der Professionalität und der Vertraulichkeit zu respektieren. unter Berücksichtigung der Mission und der bei Actour geltenden Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsrichtlinien.
2. Die im vorherigen Punkt genannten Grundsätze müssen insbesondere in den Beziehungen zu Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Kunden, Lieferanten, Dienstleistern, Medienunternehmen, öffentlichen und privaten Einrichtungen, der Öffentlichkeit im Allgemeinen und in den internen Beziehungen zwischen den Mitarbeitern von Actour respektiert werden Unternehmen.
Artikel 3 – Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung
1. Actour-Mitarbeiter dürfen kein diskriminierendes Verhalten an den Tag legen, insbesondere aufgrund von Rasse, Geschlecht, Alter, körperlicher Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Meinung oder religiöser Überzeugung.
2. Actour und seine Mitarbeiter werden ihr Handeln nach den höchsten Standards der Integrität und der Würde des Einzelnen ausrichten und jede Praxis anprangern, die im Widerspruch zu den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes steht.
Artikel 4 – Sorgfalt, Effizienz und Verantwortung
1. Die Mitarbeiter von Actour müssen stets mit Eifer, Effizienz und Verantwortungsbewusstsein die ihnen bei der Ausübung ihrer Funktion übertragenen Verantwortlichkeiten und Aufgaben erfüllen.
2. Die Leistung der Actour-Mitarbeiter muss auf der Grundlage ihrer Verdienste und der bei der Ausübung ihrer Aufgaben erzielten Ergebnisse unter Berücksichtigung der Erfüllung ihrer Aufgaben bewertet werden.
Kapitel III
Beziehungen zur Außenwelt
Artikel 5 – Information und Vertraulichkeit
1. Die Mitarbeiter von Actour sind verpflichtet, alle Informationen, von denen sie bei der Ausübung ihrer Aufgaben Kenntnis erlangen und die aufgrund ihrer Art das Image, die Interessen oder die Angelegenheiten von Actour beeinträchtigen können, zu absoluter Verschwiegenheit zu wahren und der Außenwelt gegenüber vertraulich zu behandeln, insbesondere wenn sie sind vertraulicher Natur.
2. Die vorstehende Nummer umfasst insbesondere persönliche oder andere vertrauliche Computerdaten, Informationen über Geschäftsmöglichkeiten oder aktuelle Ereignisse, Informationen über technische Fähigkeiten, Arbeitsmethoden und Projektmanagement, die von Actour entwickelt wurden, sowie Informationen im Zusammenhang mit abgeschlossenen oder in der Entwicklung befindlichen Projekten , deren Kenntnis auf die Mitarbeiter von Actour bei der Ausübung ihrer Aufgaben oder aufgrund dieser beschränkt ist.
3. Sofern nicht anders angeordnet, müssen die Mitarbeiter von Actour davon Abstand nehmen, auf eigene Initiative oder auf Verlangen Dritter öffentliche Äußerungen zu machen, insbesondere wenn sie das Image von Actour gefährden könnten, insbesondere durch die Nutzung sozialer Medien.
Artikel 6 – Berufliche Beziehungen
1. Unbeschadet der Bestimmungen über die Ausübung bestimmter Funktionen oder sozialer Positionen und ohne vorherige Genehmigung der Verwaltung/Geschäftsleitung darf kein Mitarbeiter von Actour eine berufliche Tätigkeit in einem Unternehmen außerhalb von Actour ausüben, wenn seine Ausübung die Erfüllung seiner Pflichten beeinträchtigt als Mitarbeiter von Actour oder in Unternehmen, deren Unternehmenszweck oder -aktivität den Interessen und Aktivitäten von Actour entgegenstehen, diese beeinträchtigen oder ihnen schaden könnte.
2. Im Sinne der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes müssen sich die Mitarbeiter von Actour an der Verwaltung/Geschäftsführung des Actour-Unternehmens beteiligen, in dem sie tatsächlich Funktionen ausüben, an der Ausübung anderer beruflicher Tätigkeiten und bei jeder Beschäftigungssituation mit der Ausübung ihrer Pflichten, Funktionen zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Artikel 7 – Verpflichtung zur Loyalität, Unabhängigkeit und Verantwortung
1. Die Mitarbeiter von Actour müssen eine Loyalitätsverpflichtung gegenüber Actour übernehmen und sich bemühen, seine Priorität, sein Ansehen und sein Image in allen Situationen zu wahren, wobei sie sich durch Vertikalität, Unparteilichkeit, Engagement und Objektivität bei der Analyse der im Namen von Actour getroffenen Entscheidungen zufrieden geben müssen.
2. Bei der Ausübung ihrer Funktionen und Fähigkeiten müssen die Mitarbeiter von Actour stets deren Interessen im Auge behalten, sich unparteiisch und berufsethisch verhalten und kein Verhalten an den Tag legen, das dazu neigt, Dritte aufgrund ihrer eigenen Interessen oder der Interessen dieser Dritten zu begünstigen und sich auf deren eigene Interessen zu stützen Entscheidungen nach den höchsten Maßstäben an Seriosität, Integrität und Transparenz.
3. Die Mitarbeiter von Actour müssen die Grenzen der Verantwortlichkeiten, die sich aus den von ihnen ausgeübten Funktionen ergeben, strikt respektieren und die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel ausschließlich im Rahmen und für die Zwecke der Erfüllung ihrer Aufgaben verwenden.
Artikel 8 – Wettbewerb
Actour respektiert die Marktregeln, fördert einen fairen Wettbewerb und vermeidet Praktiken, die den Wettbewerb einschränken.
Artikel 9 – Einhaltung der Gesetzgebung
1. Actour muss die für seine Aktivitäten geltenden gesetzlichen und behördlichen Standards gewissenhaft respektieren und deren Einhaltung sicherstellen.
2. Actour-Mitarbeiter dürfen im Namen des Unternehmens und im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht gegen das allgemeine Recht und die geltenden spezifischen Vorschriften verstoßen.
Artikel 10 – Interessenkonflikt
Actour-Mitarbeiter, die in Ausübung ihrer Funktionen und Befugnisse aufgefordert sind, in Prozesse oder Entscheidungen einzugreifen, bei denen die finanziellen oder sonstigen Interessen des Mitarbeiters oder mit ihm verbundener Personen oder Organisationen auf dem Spiel stehen oder stehen könnten, müssen Actour informieren in der sie ihrer beruflichen Tätigkeit tatsächlich nachgehen, vom Bestehen dieser Beziehungen Kenntnis nehmen und sich einer diesbezüglichen Mitentscheidung enthalten.
Artikel 11 – Beziehungen zu Dritten
1. Actour-Mitarbeiter dürfen keine Zahlungen annehmen oder leisten oder in einer Weise handeln, die ihre Interessen oder die Interessen Dritter bei Kunden oder Lieferanten fördert, und alle korrupten Praktiken jeglicher Art sind verboten.
2. Actour-Mitarbeiter müssen sich weigern, Informationen auf illegale Weise zu erhalten oder weiterzugeben.
3. Angebote an Dritte dürfen nicht persönlich abgegeben werden und die Mitarbeiter müssen das von Actour zu diesem Zweck festgelegte Verfahren befolgen.
4. Angebote Dritter sollten abgelehnt werden, wenn der Verdacht besteht, dass sie auf die Erreichung von Zielen abzielen, die im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Verhaltenskodex stehen, insbesondere wenn sie Versuche darstellen, Einfluss auf Actour oder den jeweiligen Mitarbeiter zu nehmen.
Artikel 12 – Beziehungen zu Regulierungs- und Aufsichtsbehörden
Actour wird den Regulierungs- und Aufsichtsbehörden über die von ihm benannten Mitarbeiter die erforderliche oder sich als nützlich oder notwendig erweisende Zusammenarbeit ermöglichen und dabei kein Verhalten an den Tag legen, das die Ausübung der spezifischen Befugnisse dieser Stellen behindern könnte.
Artikel 13 – Beziehungen zu Lieferanten
1. Die Mitarbeiter von Actour müssen so handeln, dass sie die Einhaltung der gegenüber den Dienstleistern eingegangenen Verpflichtungen ermöglichen und von ihnen die vollständige Erfüllung ihrer Verpflichtungen sowie die guten Praktiken und Regeln, die der betreffenden Tätigkeit zugrunde liegen, verlangen das normale Funktionieren des Marktes berücksichtigen.
2. Die Auswahl der Lieferanten muss auf der Grundlage unparteiischer und transparenter Kriterien erfolgen, ohne Privilegien oder Bevorzugung zu gewähren und Situationen der Exklusivität so weit wie möglich zu vermeiden.
3. Actour muss darlegen, dass bei der Auswahl von Lieferanten und bei der Beratung von Dienstleistungen nicht nur wirtschaftlich-finanzielle Indikatoren, Geschäftsbedingungen und die Qualität von Produkten oder Dienstleistungen berücksichtigt werden müssen, sondern auch ethisches Verhalten des Lieferanten Einhaltung dieses Verhaltenskodex.
4. Actour-Mitarbeiter müssen Lieferanten und Dienstleister für die Einhaltung ethischer Grundsätze im Einklang mit den in diesem Verhaltenskodex enthaltenen sensibilisieren.
Artikel 14 – Beziehungen zu Kunden
1. Actour muss die Gleichbehandlung und ungerechtfertigte Nichtdiskriminierung aller Kunden gewährleisten.
2. Actour muss ein hohes Maß an technischer Kompetenz aufrechterhalten, qualitativ hochwertigen Service bieten und mit Effizienz, Sorgfalt und Neutralität handeln.
3. Im Umgang mit Kunden müssen die Mitarbeiter von Actour angemessene Standards in Bezug auf Korrektheit, Höflichkeit und Freundlichkeit einhalten.
Artikel 15 – Beziehungen zur sozialen Kommunikation
1. Den Medien zur Verfügung gestellte oder in der Werbung enthaltene Informationen müssen informativ und wahrheitsgemäß sein und die kulturellen und ethischen Parameter der Gemeinschaft respektieren.
2. Die in Punkt 1 dieses Artikels genannten Informationen müssen dazu beitragen, Actour ein würdevolles Image zu verleihen und einen Mehrwert für das Unternehmen zu schaffen.
Artikel 16 – Beziehungen zur Gemeinschaft und zur Umwelt
Actour muss innerhalb der Gemeinschaft, der öffentlichen Meinung und des Marktes eine sozial verantwortliche Haltung einnehmen und eine bewusste Politik der ökologischen Nachhaltigkeit verfolgen.
Kapitel IV
Interne Beziehungen
Artikel 18 – Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und berufliche Entwicklung
1. Die Mitarbeiter von Actour müssen ihre Aktivitäten im Unternehmen auf der Motivation zur Produktivitätssteigerung, dem Engagement und der Beteiligung, der Aufrechterhaltung eines gesunden Klimas und Vertrauens, der Achtung der hierarchischen Struktur, der proaktiven Zusammenarbeit, dem Austausch von Wissen und Informationen sowie der Förderung des Teamgeists basieren.
2. Die Mitarbeiter von Actour befolgen die besten Grundsätze des Respekts für Integrität und Würde in den Beziehungen untereinander und Actour fördert Korrektheit und Höflichkeit in den Beziehungen zwischen seinen Mitarbeitern.
3. Die Mitarbeiter von Actour müssen ständig danach streben, ihr Wissen zu verbessern und zu aktualisieren, um ihre beruflichen Fähigkeiten zu erhalten oder zu verbessern.
Kapitel V
Die App
Artikel 19 – Compliance-Verpflichtung
Alle Mitarbeiter von Actour unterliegen diesem Verhaltenskodex ab Beginn ihrer Tätigkeit im Unternehmen und müssen regelmäßig erklären, dass kein Verstoß gegen die darin festgelegten Grundsätze und Pflichten vorliegt.
Artikel 20 – Mitteilung von Unregelmäßigkeiten
Jede Unregelmäßigkeit oder jeder Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex muss dem Administrator von jedem Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten oder einer anderen direkt interessierten juristischen Person von Actour schriftlich, in digitaler Form (per E-Mail) mitgeteilt werden.
Artikel 21 – Antrag und Einreichung
1. Dieser Verhaltenskodex tritt unmittelbar nach seiner Genehmigung durch die Verwaltung/Geschäftsleitung und seiner Mitteilung an alle Verantwortlichen in Kraft.
2. Bei Zweifeln an der Auslegung eines Artikels müssen sich die Mitarbeiter von Actour an den Administrator wenden.
3. Ein Verstoß eines Mitarbeiters gegen diesen Verhaltenskodex kann zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens führen, dessen Folgen als angemessen erachtet werden.
Artikel 22 – Verteilung
Das Management wird eine angemessene Verbreitung dieses Verhaltenskodex fördern, um die Anwendung der Grundsätze und die Übernahme der darin vorgeschlagenen Verhaltensweisen zu festigen.
Kapitel IIIV
Abschluss
Die Mitarbeiter werden in Absprache mit den Arbeitnehmern und/oder ihren Vertretern diese Verfahren festlegen, überprüfen und überwachen, um ihre Wirksamkeit bei der Vorbeugung und Bewältigung möglicher Probleme sicherzustellen.
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiter von Actour erklären, dass sie diesen Kodex gelesen und verstanden haben und verpflichten sich, ihn gewissenhaft zu respektieren.